Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Unternehmen nicht durch ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung beitragen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (seit 2023) bzw. und Arbeitnehmern (seit 01.01.2024). Unternehmen müssen zunächst eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu identifizieren. Anschließend müssen sie Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu vermeiden, zu beseitigen oder zu mindern.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Das Lieferkettengesetz sorgt dafür, dass Unternehmen in der EU verantwortungsvoller handeln. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die Produkte, die sie kaufen, unter Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hergestellt wurden.

Welche Vorteile hat das Gesetz?

Das Lieferkettengesetz hat sowohl soziale als auch ökologische Vorteile. Es trägt dazu bei, dass Menschenrechte geachtet werden und Umweltstandards eingehalten werden. Dies schafft eine gerechtere und nachhaltigere Wirtschaft in der EU.

Fazit

Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Wirtschaft. Unternehmen, die sich auf das Gesetz vorbereiten, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und das Vertrauen ihrer Kunden gewinnen.

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    In der Schweiz gibt es bisher kein bundesstaatliches Lieferkettengesetz. Allerdings gibt es in einigen Kantonen und Branchen freiwillige Initiativen, die Unternehmen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichten.

    Unterschiede zwischen EU- und Schweizer Recht

    Das EU-Lieferkettengesetz ist weitreichender als vergleichbare Gesetze in anderen Ländern.Das schweizerische Gesetz ist hingegen freiwillig und beschränkt sich auf die Bereiche Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Unternehmen, die in diesen Bereichen mit Risiken konfrontiert sind, müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu mindern.

    Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

    Schweizer Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten, sind auch vom Lieferkettengesetz betroffen. Sie müssen die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, wenn sie mindestens 3.000 Mitarbeiter in der EU haben.

    Auch Schweizer Unternehmen, die nicht in der EU tätig sind, sollten sich mit den Grundsätzen des Lieferkettengesetzes auseinandersetzen. Denn die Anforderungen des Gesetzes werden zunehmend auch von anderen Ländern und Unternehmen übernommen.

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