Ab Februar 2027 werden alle EV*-, LMT*- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2kWh auf dem EU-Markt einen Pass benötigen.
*EV: Elektrofahrzeuge (Batterien für Autos) | ** LMT: leichte Transportmittel (Batterien für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche)
- Der Hersteller oder Importeur ist dafür verantwortlich, dass der Batteriepass ordnungsgemäß umgesetzt wird.
- Der Pass muss spezifische Informationen über die Batterien, aber auch über die ESG-Anforderungen enthalten und Anweisungen zur Handhabung der Batterien sowohl für die Zweit-/Drittverwendung als auch für das Recycling enthalten.