Worum geht es bei der EU-Batterieverordnung?

In aller Kürze:

  • Ab dem 18. Februar 2027 müssen EV*- und LMT**-Batterien sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von >2 kWh elektronisch mit einem Batteriepass registriert werden.
    *EV: Elektrofahrzeuge (Batterien für Autos) | ** LMT: leichte Transportmittel (Batterien für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche)
  • Der Hersteller oder Importeur ist dafür verantwortlich, dass der Batteriepass ordnungsgemäß umgesetzt wird.
  • Der Pass muss spezifische Informationen über die Batterien, aber auch über die ESG-Anforderungen enthalten und Anweisungen zur Handhabung der Batterien sowohl für die Zweit-/Drittverwendung als auch für das Recycling enthalten.

 

„Die EU-Vorschriften für Batterien zielen darauf ab, Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig zu machen – von der Beschaffung der Materialien bis hin zu ihrer Sammlung, ihrem Recycling und ihrer Wiederverwendung. Im aktuellen Energiekontext fördern die neuen Vorschriften die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Batterieindustrie, die Europas saubere Energiewende und Unabhängigkeit von Brennstoffimporten unterstützen wird.“

 

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